In den letzten 6 Monaten vor Antragstellung/Angebotserstellung wurde kein operativer Eingriff vorgenommen und zurzeit ist kein operativer Eingriff geplant, erforderlich und auch nicht ärztlich angeraten. Nach folgenden Behandlungen/Operationen ist hingegen eine Annahme möglich:
Es liegen keine der folgenden Erkrankungen vor:
Das zu versichernde Tier ist aktuell nicht chronisch krank. Unter „chronisch“ ist in diesem Zusammenhang jede Erkrankung oder Unfallfolge zu verstehen, deren Symptome länger als 8 Wochen bestehen oder voraussichtlich bestehen werden.
Es wird derzeit keine ärztliche Behandlung durchgeführt (hierzu zählen auch Behandlungen wegen Wurm- oder Parasitenbefall) und es ist keine Behandlung geplant, angeraten oder empfohlen. Vorsorgliche Impfungen, Wurm- oder Parasitenbehandlungen ohne Befall sind hiervon ausgenommen.
Falls ein Bluttest durchgeführt worden ist (Keine Pflicht zur Durchführung eines Bluttests):
Es wurden mittels Blutuntersuchung keinerlei Hinweise für den Kontakt mit Blutparasiten festgestellt (auch wenn sich dieser zum aktuellen Zeitpunkt nicht mit klinischen Symptomen äußert). Diese vektorübertragenen Krankheiten umfassen unter anderem: Borreliose, Anaplasmose, Ehrlichiose, Babesiose, Hepatozoon, Leishmaniose sowie Mikro- und Makrofilarien.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das Tier, für dessen Behandlung du eine Versicherungsleistung beanspruchst, eindeutig identifizierbar ist.
Dies ist der Fall, wenn das Tier zum Zeitpunkt der Behandlung durch einen Chip mit Chipnummer oder eine eintätowierte Nummer eindeutig gekennzeichnet und entsprechend in der von dir eingereichten Rechnung des behandelnden Tierarztes durch die Angabe der identischen Nummer identifiziert ist, oder ein vergleichbarer eindeutiger Nachweis, der die Identifizierung des versicherten Tieres ermöglicht, erbracht worden ist.
Wichtige Hinweise:
Bitte beachte: Für bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes
Eine Bestätigung, dass das zu versichernde Tier alle Voraussetzungen erfüllt, ist nach bestem Wissen wahrheitsgemäß abzugeben. Bei einer unrichtigen bzw. unzutreffenden Bestätigung kann die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG vom Vertrag zurücktreten bzw. die Leistung verweigern. Bitte beachte hierzu auch die Mitteilungen nach § 19 Abs. 5 VVG.
Falls Bedarf an einer weiteren Prüfung des Sachverhaltes oder an einer Erläuterung dieser Entscheidungsgrundlage besteht, wende dich bitte an unsere Berater unter der Telefonnummer 0152 2211 2000 oder per E-Mail an kontakt@einfachtier24.de.
In den letzten 6 Monaten vor Antragstellung/Angebotserstellung wurde kein operativer Eingriff vorgenommen und zurzeit ist kein operativer Eingriff geplant, erforderlich und auch nicht ärztlich angeraten. Nach folgenden Behandlungen/Operationen ist hingegen eine Annahme möglich:
Es liegen keine der folgenden Erkrankungen vor:
Das zu versichernde Tier ist aktuell nicht chronisch krank. Unter „chronisch“ ist in diesem Zusammenhang jede Erkrankung oder Unfallfolge zu verstehen, deren Symptome länger als 8 Wochen bestehen oder voraussichtlich bestehen werden.
Es wird derzeit keine ärztliche Behandlung durchgeführt (hierzu zählen auch Behandlungen wegen Wurm- oder Parasitenbefall) und es ist keine Behandlung geplant, angeraten oder empfohlen. Vorsorgliche Impfungen, Wurm- oder Parasitenbehandlungen ohne Befall sind hiervon ausgenommen.
Falls ein Bluttest durchgeführt worden ist (Keine Pflicht zur Durchführung eines Bluttests):
Es wurden mittels Blutuntersuchung keinerlei Hinweise für den Kontakt mit Blutparasiten festgestellt (auch wenn sich dieser zum aktuellen Zeitpunkt nicht mit klinischen Symptomen äußert). Diese vektorübertragenen Krankheiten umfassen unter anderem: Borreliose, Anaplasmose, Ehrlichiose, Babesiose, Hepatozoon, Leishmaniose sowie Mikro- und Makrofilarien.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das Tier, für dessen Behandlung du eine Versicherungsleistung beanspruchst, eindeutig identifizierbar ist.
Dies ist der Fall, wenn das Tier zum Zeitpunkt der Behandlung durch einen Chip mit Chipnummer oder eine eintätowierte Nummer eindeutig gekennzeichnet und entsprechend in der von dir eingereichten Rechnung des behandelnden Tierarztes durch die Angabe der identischen Nummer identifiziert ist, oder ein vergleichbarer eindeutiger Nachweis, der die Identifizierung des versicherten Tieres ermöglicht, erbracht worden ist.
Wichtige Hinweise:
Bitte beachte: Für bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes
Eine Bestätigung, dass das zu versichernde Tier alle Voraussetzungen erfüllt, ist nach bestem Wissen wahrheitsgemäß abzugeben. Bei einer unrichtigen bzw. unzutreffenden Bestätigung kann die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG vom Vertrag zurücktreten bzw. die Leistung verweigern. Bitte beachte hierzu auch die Mitteilungen nach § 19 Abs. 5 VVG.
Falls Bedarf an einer weiteren Prüfung des Sachverhaltes oder an einer Erläuterung dieser Entscheidungsgrundlage besteht, wende dich bitte an unsere Berater unter der Telefonnummer 0152 2211 2000 oder per E-Mail an kontakt@einfachtier24.de.
In den letzten 18 Monaten vor Antragstellung/Angebotserstellung wurde kein operativer Eingriff vorgenommen (mit Ausnahme einer medizinisch nicht indizierten Kastration/Sterilisation).
Zurzeit ist kein operativer Eingriff erforderlich, geplant und auch nicht ärztlich angeraten (mit Ausnahme einer medizinisch nicht indizierten Kastration/Sterilisation).
In den letzten 3 Monaten vor Antragstellung/Angebotserstellung wurde keine Behandlung auf Grund einer Kolik durchgeführt (mit Ausnahme einer einmaligen Injektions-/Schmerzmittelgabe oder Nasenschlundsonde).
In den letzten 3 Monaten vor Antragstellung/Angebotserstellung wurde keine chirurgische Wundversorgung durchgeführt.
Das Tier ist frei von körperlichen Behinderungen oder Missbildungen (z. B. Gaumenspalte, Nabelbruch, Entropium, Sehnenstelzfuß).
Das Tier ist frei von Verhaltensstörungen (z. B. Koppen, Beißen, Schlagen, Zähne wetzen).
Voraussetzung für den VersicherungsschutzVoraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das Tier, für dessen Behandlung du eine Versicherungsleistung beansapruchst, eindeutig identifizierbar ist.
Dies ist der Fall, wenn das Tier zum Zeitpunkt der Behandlung durch eine Lebens- oder Chipnummer eindeutig gekennzeichnet und entsprechend in der von dir eingereichten Rechnung des behandelnden Tierarztes durch die Angabe der identischen Nummer identifiziert ist, oder ein vergleichbarer eindeutiger Nachweis, der die Identifizierung des versicherten Tieres ermöglicht, erbracht worden ist.
Nach folgenden Behandlungen ist hingegen eine Annahme möglich: Trotz einer Behandlung bzw. des Ziehens von Wolfszähnen ist die Stellung des Antrages zulässig.
Voraussetzung ist, dass die Behandlung abgeschlossen ist, alle Behandlungsfolgen ausgeheilt sind und keine weiteren tierärztlichen Behandlungen angeraten oder erforderlich sind.
Wichtige Hinweise:Bitte beachte: Für bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes bekannte bestehende Erkrankungen und Fehlbildungen oder deren klinisch relevanter Symptome sowie für bereits angeratene/erforderliche/geplante Behandlungen und Operationen besteht unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages zu keinem Zeitpunkt Versicherungsschutz!
Eine Bestätigung, dass das zu versichernde Tier alle Voraussetzungen erfüllt, ist nach bestem Wissen wahrheitsgemäß abzugeben. Bei einer unrichtigen bzw. unzutreffenden Bestätigung kann die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG vom Vertrag zurücktreten bzw. die Leistung verweigern.
Falls Bedarf an einer weiteren Prüfung des Sachverhaltes oder an einer Erläuterung dieser Entscheidungsgrundlage besteht, wende dich bitte an unsere Berater unter der Telefonnummer 0152 2211 2000 oder per E-Mail an kontakt@einfachtier24.de.